Dieses Spiel- und Platzreglement regelt die Nutzung der Anlagen des TC Thalwils sowie die damit verbundenen Pflichten und gilt für sämtliche Nutzer der Anlage.
Gemäss Statuten haben Junioren, Studenten + Lehrlinge, Aktive und Ehrenmitglieder das persönliche Recht zur Benützung der Tennisplätze. Junioren haben von Montag bis Donnerstag nach 17.30 Uhr kein Spielrecht, dürfen die Plätze aber nutzen solange sie nicht von Spielberechtigten beansprucht werden. Spezialbewilligungen für Junioren können vom Vorstand auf begründeten Antrag erteilt werden. Anträge sind per E-Mail an den Präsidenten zu richten.
Junioren, welche eine Ranglisten-Position von mindestens R5 ausweisen, sind mit Aktiv-Mitgliedern gleichberechtigt und erhalten ein Magnet für Erwachsene.
Alle Spielberechtigten haben das Recht, Gäste einzuladen, Junioren während den Zeiten zu denen sie selbst spielberechtigt sind. Für jeden Gast ist eine Gebühr zu entrichten, welche durch den Vorstand festgelegt wird. Die Gebühr ist im Voraus an der Restaurantkasse zu entrichten, dafür erhält man das mit Gast beschriftete Magnetband, welches nach dem Spielen zu retournieren ist.
Zusätzlich sind Gastgeber und Gast im Gästebuch zwingend vor dem Spielen einzutragen.
Ist das Restaurant nicht geöffnet wird der geschuldete Betrag bei nächster Gelegenheit bezahlt.
Derselbe Gast darf höchstens an 6 Tagen pro Saison auf der TCT-Anlage spielen. Passivmitglieder sind wie Gäste zu behandeln.
Bei grossem Andrang (mehr als halbstündigen Wartefristen) haben die Clubmitglieder Vorrang vor den Gästen.
Ausnahmebewilligungen (z.B. Feriengäste, Tennis-Parties) erteilt der Vorstand.
Nicht-Mitglieder können den Platz für eine volle Stunde mieten. Dabei wird eine Platzgebühr von CHF 30.-- erhoben. Hier ist eine Stunde effektiv eine Stunde. Bezahlte Stunden können fertig gespielt werden. Ein Nicht-Mitglied kann maximal 5x pro Saison spielen. Die Spielzeiten sind auf die Zeit von 08.00 h bis 17.30 h beschränkt. Es kann nur gespielt werden, wenn das Restaurant geöffnet ist.
Unter diesen Punkt fallen nur Platzbelegungen, bei denen kein Clubmitglied beteiligt ist. Ist wenigstens ein beteiligter Spieler Clubmitglied, gilt das Gästereglement.
Die Tennisanlage ist von frühestens 06.00 h (keine Beleuchtung am Morgen) bis 22.00 h geöffnet, die Garderobe bis 22.30 h.
Die Platzreservation erfolgt auf dem dafür bestimmten Belegungsplan. Für Einzel ist die Reservation auf 45 Minuten beschränkt, für Doppel auf 1 Stunde. Vor, während oder nach Ablauf der Spielzeit darf durch die Spielenden keine neue Platzreservation gemacht werden. Auf dem reservierten Platz kann aber so lange weiter gespielt werden, bis neue Spielberechtigte den Platz beanspruchen. Erst danach kann eine neue Partie gesetzt werden.
Für das Spiel mit Beleuchtung gelten nur die Plätze 2 und 3 als vollwertige Plätze. Entsprechend dürfen Spieler die zuvor auf Platz 1 gespielt haben, nach regulär abgelaufener Spielzeit der Plätze 2 oder 3 (45 Minuten Einzel, 1 Stunde Doppel) sich auf diese begeben, falls dort nicht bereits andere Spieler, die noch gar keinen Platz haben, eingetragen sind.
Für Wettbewerbsspiele können Spezialbewilligungen erteilt werden. Spezialbewilligungen sind bei einem Mitglied des Vorstands (in der Regel beim Spielleiter oder beim Präsidenten) einzuholen und sie sind auf dem Spielplan zu deklarieren.
Die Namensschilder der Spieler sind auf der gewünschten Platzspalte anzubringen. Nach dem Spiel sind sie wieder auf der Magnetwand einzuordnen. Gültig sind nur die durch den Vorstand erstellten Namensschilder.
Reservationen dürfen nur von einem am Spiel beteiligten Spieler getätigt werden. Es müssen nicht beide Spieler anwesend sein. Wenn die Plätze besetzt sind, brauchen die wartenden Spieler nicht unbedingt beim Clubhaus zu warten.
Wenn die Spieler 3 Minuten nach der reservierten Zeit nicht spielbereit sind, darf der Platz von den nächsten Spielberechtigten belegt werden, die verspäteten Spieler müssen sich neu auf der letzen Position einschreiben.
Eine nachträgliche Änderung der Spielzeit ist nicht gestattet. Das gilt auch für diejenigen Spieler, die in das „Loch“ einer nicht genutzten Zeit eingesprungen sind. Sie spielen halt etwas weniger lang.
Ist ein Platz frei, darf die Reservation frühestens 15 Minuten vor Spielbeginn erfolgen; Vorausreservationen sind nicht gestattet.
Durch den Vorstand genehmigte Platzreservationen sind auf dem Internet und auf einer separaten Liste im Clubhaus publiziert.
Nicht Reglement-konforme Platzbelegungen können jederzeit durch andere Spielberechtigte annulliert werden.
Gesperrte Plätze werden auf der „Setztafel“ vom Platzwart entsprechend angeschrieben. Über die Freigabe der Plätze entscheiden in folgender Rangordnung: der Platzwart, der Platzchef, ein Vorstandsmitglied, der Wirt.
Nach dem Spiel haben die Spieler den Platz immer zu wischen und zwar auch bei einsetzendem Regen. Bei trockenen Platzverhältnissen muss der Platz zusätzlich nach dem Spielen mittels automatischer Bewässerungsanlage gewässert werden.
Die Platzbeleuchtung darf nur auf Plätzen eingeschaltet werden bzw. eingeschaltet bleiben, auf denen gespielt wird. Falls der Wirt nicht anwesend ist, hat der Spieler, der als letzter die Anlage verlässt, die Beleuchtung auszuschalten und die Lokalitäten abzuschliessen.
Für Trainingslektionen steht dem Tennislehrer ein Platz von Montag – Freitag von 06.00 h bis 20.00 h kostenlos zur Verfügung. TCT-Mitglieder haben beim Tennislehrer Vorrang. Nicht-Mitglieder haben eine Platzgebühr in der Höhe der Gästegebühr zu entrichten. Die Abrechnung dafür übernimmt der Tennislehrer per Ende der Saison. Während Interclub, Clubmeisterschaften oder anderen Veranstaltungen kann der Tennislehrer die Plätze nicht benutzen.
Die Spieler sind gehalten, zur Anlage Sorge zu tragen. Für mutwillig verursachte Schäden haften die Fehlbaren.
Haustiere sind auf der Anlage erlaubt. Allerdings sind die Halter für das sofortige Wegräumen allfälliger Verunreinigungen vollumfänglich verantwortlich. Jeder Benutzer der Anlage darf das Anleinen von Hunden und anderen Bestien verlangen.
Beschwerden über den Spielbetrieb sind an den Vorstand zu richten. Spieler, welche diesem Reglement zuwiderhandeln, werden vom Vorstand verwarnt und können gemäss Art. 8 der Statuten vom Club ausgeschlossen werden.
Für den Vorstand:
Mica Rusterholz, Präsident
August 2006